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Pflegefinanzierung: Bundesrat schlägt neues Finanzierungsmodell vor



santésuisse

17.02.2005, Mit einem Monat Verspätung hat der Bundesrat die Botschaft zur Pflegefinanzierung verabschiedet.


Das neue Finanzierungsmodell basiert auf einer Umverteilung der finanziellen Lasten für Heim- und Spitexleistungen. Die Behandlungspflege in Heimen und zu Hause wird neu voll von den Krankenversicherern übernommen. Hingegen wird die Grundpflege von den Krankenversicherern nur teilweise gedeckt. Der Bundesrat will ausserdem die Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen neu festlegen.




Mit einem Monat Verspätung hat der Bundesrat die Botschaft zur Pflegefinanzierung verabschiedet. Das neue Finanzierungsmodell basiert auf einer Umverteilung der finanziellen Lasten für Heim- und Spitexleistungen. Die Behandlungspflege in Heimen und zu Hause wird neu voll von den Krankenversicherern übernommen. Hingegen wird die Grundpflege von den Krankenversicherern nur teilweise gedeckt. Dafür ist ein fixer Frankenbeitrag vorgesehen. Die Differenz geht zu Lasten der Kantone, Gemeinden und Versicherten. Darunter fallen insbesondere Betreuungskosten sowie Infrastruktur- und Betriebskosten von Heimen und Spitexorganisationen für die Pflege zu Hause. Der Bundesrat will ausserdem die Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen neu festlegen.

In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sind die Kosten für Heim- und Spitexleistungen seit 1998 deutlich schneller gestiegen als in den anderen OKP- Krankenpflegebereichen. Zwischen 1998 und 2003 betrug der Anstieg in dieser Kategorie 46%, gegenüber 26% für die anderen Leistungen. Gestiegen sind sowohl die Kosten für Heim- wie für Spitexleistungen. Die Gesamtkosten für 2003 lagen bei 1,7 Milliarden Franken. Das sind 10% der Kosten der Grundversicherung: Von den 245 Franken, die ein Versicherter gesamthaft verursacht, gehen 201 Franken auf Heimleistungen zurück, 44 Franken auf die Pflege zu Hause (Spitex).

Es muss deshalb eine Trendwende herbeigeführt werden, da vor allem junge Versicherte, bzw. Haushalte benachteiligt sind.

Der Bundesrat trägt dieser Situation in seiner Botschaft Rechnung. Mit den neuen Bestimmungen wird sichergestellt, dass nicht mehr nur die Krankenversicherer alleine die zukünftig im Pflegebereich verursachten Kosten übernehmen müssen. Die demografische Alterung ist nämlich mit ein Grund für den Kostenanstieg. Dass krankheitsbedingte Pflegekosten, bzw. gesetzliche Krankenpflegekosten, voll übernommen werden, ist nach Auffassung der Krankenversicherer deshalb vertretbar. Die Grundpflege hingegen soll nur teilweise von der OKP übernommen werden. Davon auszuklammern sind Betreuungskosten sowie Infrastruktur- und Betriebskosten. Dafür müssen ganz klar Kantone und Gemeinden und die Versicherten selber aufkommen. Das Parlament teilt diese Ansicht. Im letzten Jahr hat es ein dringliches Bundesgesetz verabschiedet, nach dem Heim- und Spitexleistungen nur noch in der Höhe der vom Bundesrat definierten Rahmenverträge übernommen werden. Die Krankenversicherer tragen so rund 60% der Kosten dieses Sektors. Die verbleibenden 40% teilen sich Kantone, Gemeinden und Versicherte.

Position von santésuisse

santésuisse begrüsst eine praxistaugliche und sozial verträgliche Neuordnung der Pflegefinanzierung. Um diese Ziele zu erreichen sind für santésuisse folgende Ziele wichtig:

· Finalitätsprinzip: Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (und anderer Sozialversicherungen) orientieren sich an der Pflegebedürftigkeit der Person und sind in Anlehnung an das Finalitätsprinzip unabhängig vom Ort, wo die Leistungen erbracht werden, zu vergüten. Das hat zur Folge, dass Leistungen der Pflegeheime und Leistungen der Spitex grundsätzlich nach gleichen Regeln finanziert werden. Eine Unterscheidung in Akut- und Langzeitpflege macht deshalb keinen Sinn.

· Beschränkung auf krankheitsbedingte Pflege: Da in der Praxis die Trennung von krankheits- und altersbedingter Pflege nicht möglich ist, sollen die Leistungen der Krankenpflegeversicherung auf einen Beitrag an die Kosten der Grundpflege beschränkt werden. Betreuungskosten sowie Infrastruktur- und Betriebskosten müssen ausgeklammert werden. Das ist auch im Sinne des Gesetzgebers, der im Rahmen des KVG keine Pflegeversicherung einführen wollte. santésuisse hält eine solche Aufteilung für richtig und praktikabel und würde es bergrüssen, wenn diese beiden Begriffe, welche bereits heute in den Ausführungsbestimmungen zum KVG verwendet werden, in Zukunft gesetzlich verankert würden. Das Begriffspaar hat sich auch in Nachbarländern als Grundlage für die Vergütung der Pflegekosten rechtlich etabliert. Zum Beispiel in den Niederlanden wird seit mehreren Jahren eine einheitliche Einstufung der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit vorgenommen und zwischen Grund- und Behandlungspflege unterschieden. Mit diesem System wird das Ziel einer multidisziplinären Versorgung durch alle Sozialversicherer verfolgt.

· Rechtssicherheit: Die Finanzierung der Pflege muss nach einfachen, klaren und gerechten Kriterien erfolgen. Die Neuordnung der Pflegefinanzierung soll zur Klärung der im heutigen KVG begründeten Definitionsprobleme beitragen. Die Grundlagen der Finanzierung sind auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsebene zu regeln.

Die Vorschläge des Bundesrates sind nach Meinung von santésuisse vernünftig und praxistauglich. Da sie das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den Verantwortlichen der verschiedenen involvierten Bereiche sind, dürften sie allerdings lebhafte und engagierte politische Diskussionen auslösen. Man muss diesen Vorschlägen freilich zugute halten, dass sie Klarheit und mehr Transparenz bei der Kostenübernahme bringen. Deshalb begrüsst santésuisse die unternommenen Anstrengungen, die darauf abzielen, die Aufgaben der anderen Sozialversicherungen – AHV, IV und Ergänzungsleistungen (EL) – besser zu koordinieren.

Auskünfte: Yves Seydoux Delegierter für Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 031 326 63 61 E-Mail: yves.seydoux@santesuisse.ch



Über santésuisse:

santésuisse ist die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung.

santésuisse setzt sich im Interesse der Versicherten und sämtlicher Mitglieder, unabhängig von ihrer Grösse und Organisation, für ein freiheitliches Gesundheitssystem ein, mit dem Ziel, den Versicherten über Leistungswettbewerb die Wahlfrei-heit, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis zu garantieren. santésuisse ist bereit, dafür Kooperationen einzugehen.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Pflegefinanzierung: Bundesrat schlägt neues Finanzierungsmodell vor ---


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