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Positionspapier santésuisse Patentgesetz / Parallelimporte



santésuisse

22.01.2009, Mit den jährlichen Medikamentenpreisvergleichen hat santésuisse erreicht, dass die Preisunterschiede zum europäischen Ausland kleiner geworden sind, Schweizer Versicherte bezahlen aber für Originalpräparate immer noch rund 500 Millionen Franken (Stand: Februar 2008) mehr als ihre europäischen Nachbarn. Ohne Spitalmedikamente beträgt der Anteil der Medikamente an den Leistungen zu Lasten der Grundversicherung etwa 20 Prozent. Das sind jährlich über 4 Mia. Franken, zusammen mit den Spitalmedikamenten um die 5 Mia. Franken.


santésuisse hat sich bisher stets für rechtliche Rahmenbedingungen eingesetzt, welche eine faire Preisfestsetzung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) für kassenpflichtige Medikamente nach den sogenannten WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) garantieren. santésuisse machte aber auch immer deutlich, dass die Krankenversicherer sich für Parallelimporte einsetzen werden, wenn die entsprechende Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) scheitern sollte. In der Herbstsession hat nun das Parlament sämtliche Vorschläge abgelehnt, welche dem BAG die notwendigen Instrumente für eine zeitgemässe und sich dem europäischem Niveau annähernde Preisfestsetzung anerboten hätte.

Geht es nach dem Bundesrat und dem Parlament, bestimmen einzig die Hersteller bzw. Patentinhaber, wer ihre patentgeschützten Medikamenten in unser Land einführen darf. Der Bundesrat tritt in seinem Bericht über die Erschöpfung im Patentrecht einseitig für die nationale Erschöpfung ein. Für die Pharmaindustrie bedeutet die nationale Erschöpfung, dass Inhaber von Patenten auf Medikamenten alleine entscheiden dürfen, wer ihre Arzneimittel in der Schweiz zu welchen Bedingungen in die Schweiz einführen darf.

2. Die Position von santésuisse

Patentschutz ja, Kontrolle der Vertriebskanäle nein

Forschung und Innovation sollen sich in der Schweiz weiterhin lohnen. Parallelimporte erlauben einen Distributionswettbewerb patentgeschützter Güter. Diesen Wettbewerb unter Berufung auf das Patentrecht zu verhindern und gleichzeitig dem BAG auch keine besseren Instrumente für die Höchstpreisfestsetzung auf dem Niveau unserer Nachbarländer zu geben, ist gegen die Interesse der Prämienzahlenden. Die im Vergleich zum Ausland zu hohen Medikamentenpreise treiben die Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien ohne Zusatznutzen für die Patienten weiter nach oben.

Mit einer differenzierten internationalen Erschöpfung würde weiterhin ein sicherer Investitionsschutz für die Hersteller und eine qualitativ hoch stehende Medikamentenversorgung gewährleistet. Parallelimporte wären nur aus Ländern möglich, welche vergleichbare Standards bei der Zulassung von Medikamenten verlangen wie die Schweiz.

Die Krankenversicherer kommen als Treuhänder der Prämienzahlenden zum gleichen Schluss wie Avenir Suisse, der Think Tank der Schweizer Wirtschaft: Die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter ist auch bei preisregulierten Produkten wie Arzneimitteln sinnvoll. Erforderlich wäre allerdings ein weniger hartes Vorgehen gegen vertikale Vertriebssysteme.

Parallelimporte machen Kostensenkungen möglich

Mit Parallelimporte reduziert das Umsatzpotential der patentgeschützten Medikamente zu Herstellerpreisen um einige hundert Millionen Franken. Da in der Schweiz zum Teil auch die Vertriebsmagen höher sind als im benachbarten Ausland, resultiert eine Einsparung zu Publikumspreisen von bis zu 500 Millionen Franken. Wichtig bei den Parallelimporten ist insbesondere der präventive Effekt. Viele Pharmafirmen werden die Preise aus eigenem Antrieb senken, um einen Parallelimporthandel von Beginn weg zu unterbinden.

Keine Auswirkungen auf den Forschungsplatz Schweiz

Würde die nationale Erschöpfung aufgehoben, so behaupten der Bundesrat und die heimische Pharmaindustrie, ginge der Forschungsplatz Schweiz verloren und der Patentschutz würde unterwandert. Das geistige Eigentum bleibt auch bei der differenzierten internationalen Erschöpfung geschützt: Niemand darf ein patentgeschütztes Medikament ohne Erlaubnis des Patent-Inhabers auf den Markt bringen. „Verkauft ist verkauft“, sagt der Volksmund. Dass der Eigentumsschutz des Verkäufers ein höheres Gut sein soll als der des Käufers, spricht auch für Parallelimporte.

Für den Forschungsplatz Schweiz ist das Verbot von Parallelimporten also nicht entscheidend. Wichtiger sind Faktoren wie etwa politische Stabilität, die Verfügbarkeit von hoch qualifizierten Arbeitskräften, die Nähe zur universitären Forschung sowie eine moderate Steuerbelastung von privaten und juristischen Personen.

Den grössten Anteil an den Umsatzeinbussen aufgrund der Einführung von Parallelimporten hätten ausländische Pharmaunternehmen zu tragen (82 Prozent). Die heimische Pharmaindustrie trifft es mit Mindereinnahmen von weniger als 100 Millionen Franken – was nicht einmal viermal dem Lohn von Herrn Vasella gleichkommt. Im Verhältnis zum weltweiten Medikamentenumsatz der Schweizer Pharmaindustrie entspricht dies einer Einbusse von weniger als 0,2 Prozent

Die heimische Pharmaindustrie misst der Sicherstellung von hohen Preisen in der Schweiz eine zentrale Rolle bei (Preis in der Schweiz = Referenzpreis). Der Parallelimport beeinflusst jedoch den initialen Medikamentenpreis bei Aufnahme in die Spezialitätenliste nicht. Der Industrie steht es absolut frei, in den Wettbewerb mit den Parallelimporteuren einzusteigen oder nicht.

3. Fazit

santésuisse setzt sich für ein wettbewerbsorientiertes Gesundheitswesen ein. Dazu gehören auch Medikamente, die laut KVG wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen. santésuisse unterstützt im Interesse der Prämienzahlenden und einer nachhaltigen Solidarität zwischen Kranken und Gesunden gesetzliche Rahmenbedingungen, welche eine Senkung der Medikamentenpreise auf das Niveau unserer Nachbarländer ermöglicht.

Höhere Medikamentenpreise als im Ausland sind ohne entsprechenden Zusatznutzen für die Patienten gegenüber den Prämienzahlenden nicht zu rechtfertigen. Deshalb unterstützt santésuisse einerseits den Gesetzgeber, dem BAG wirksame Instrumente zur Festsetzung der Medikamentenpreise zu geben.

Darüber hinaus sind jedoch Rahmenbedingungen erforderlich, welche für Medikamente auch einen Wettbewerb unter dem festgesetzten Listenpreis ermöglichen. Parallelimporte fördern diesen Wettbewerb, ohne den Patentschutz und Forschungsplatz Schweiz zu gefährden. Auch Avenir Suisse kommt zum gleichen Schluss: Die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter ist auch bei preisregulierten Produkten wie Arzneimitteln sinnvoll.



Über santésuisse:

santésuisse ist die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung.

santésuisse setzt sich im Interesse der Versicherten und sämtlicher Mitglieder, unabhängig von ihrer Grösse und Organisation, für ein freiheitliches Gesundheitssystem ein, mit dem Ziel, den Versicherten über Leistungswettbewerb die Wahlfrei-heit, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis zu garantieren. santésuisse ist bereit, dafür Kooperationen einzugehen.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Positionspapier santésuisse Patentgesetz / Parallelimporte ---


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