Es ging um einen Streitfall zwischen der Kasse und der Behinderten- Organisation Pro Mente Sana.
Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Kostenübernahme und zu einer Prozessentschädigung von 1800 Franken. Im konkreten Fall ging es um Leistungen zu Gunsten einer 65-jährigen Frau in einer schwer depressiven Phase. Eine Psychiatriepflegerin besuchte die Patientin zweimal wöchentlich und half ihr, ihre alltäglichen Angelegenheiten wieder in den Griff zu bekommen.
Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme für diese Leistungen, gut 1100 Franken, ab. Die als Pflichtleistung vorgesehene psychiatrische Grundpflege beinhalte nur die körperliche Pflege psychisch kranker Menschen, argumentierte sie. Das Gericht dagegen hält fest, der Begriff der psychiatrischen und psychogeriatrischen Grundpflege umfasse durchaus auch andere Massnahmen, die etwa «aus helfender, beratender, überwachender und führender Präsenz» einer Pflegeperson bestehen können.
Die Helsana-Gruppe engagiert sich als vertrauenswürdige Schweizer Kranken- und Unfallversicherung für die Gesundheit und Vorsorge von Privaten und Unternehmen.
Das Unternehmen ist eine nicht börsenkotierte Aktiengesellschaft und als Holding organisiert. Unter dem Holdingdach betreiben die Gesellschaften Helsana und Progrès das operative Geschäft. Helsana beschäftigt schweizweit über 3'000 Mitarbeitende und nimmt mit einem Prämienvolumen von über sechs Milliarden Franken im Schweizer Versicherungsmarkt eine führende Position ein.
Helsana schützt 1,9 Millionen Menschen gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Pflegebedürftigkeit im Alter. Mit einem breiten Angebot in den Bereichen Grund-, Zusatz- und Unfallversicherung engagiert sich Helsana für das Leben jedes Einzelnen.
Helsana AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'Geld gibts auch für psychisch Kranke...' auf Swiss-Press.com |
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