Die Kantone haben die Möglichkeit, die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der OKP zu beschränken. Seit dem 1. Juli 2021 können sie selbst bestimmen, für welche medizinischen Fachgebiete oder Regionen sie die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen durch die Bestimmung von Höchstzahlen beschränken wollen. Dieses Instrument ist wichtig, weil damit die Gesundheitskosten gedämpft werden können. Gemäss der vom Bundesrat in der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich definierten Methode, stützen sich die Kantone unter anderem auf das effektive Angebot an Ärztinnen und Ärzten auf ihrem Gebiet und auf die vom EDI veröffentlichten Versorgungsgrade des Bedarfs an medizinischen Leistungen nach Fachgebiet und Region. Sie können zudem die Ergebnisse anpassen, um bestimmte fachspezifische oder regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Gewichtungsfaktoren ermöglichen die Einbeziehung von Besonderheiten, die im Modell zur Berechnung der Versorgungsgrade nicht berücksichtigt werden.
Um die Verlässlichkeit und Präzision dieses Instruments zu verbessern, müssen die Versorgungsgrade regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dasselbe gilt für die von den Kantonen festgelegten Höchstzahlen. Entsprechend den Empfehlungen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) und des Forschungsinstituts BSS wurden die ersten, vom EDI im November 2022 veröffentlichten Versorgungsgrade überprüft und die entsprechende Berechnungsmethode angepasst.
Die Arbeiten zur erneuten Prüfung im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit wurden von einer Begleitgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern einiger Kantone sowie der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) unterstützt. Alle Kantone sowie die Verbände der Versicherer und Leistungserbringer wurden auch regelmässig in die Arbeiten einbezogen. Die neuen aktualisierten Versorgungsgrade gelten ab dem 1. Juli 2025.
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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.
Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.
Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.
L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.
L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.
The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.
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Artikel 'Zulassungsbeschränkungen für Ärztinnen und Ärzte: Revision der Versorgungsgrade...' auf Swiss-Press.com |
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