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Pflegematerial: Entscheide zu Vergütungen liegen vor - Bundesamt für Gesundheit BAG



Bundesamt für Gesundheit BAG

07.09.2022, Bern - Vor einem Jahr hat der Bundesrat entschieden, dass die Krankenversicherer die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung durch eine Pflegefachperson erfolgt oder nicht. Inzwischen ist die Übergangsfrist abgelaufen. Die einheitliche Vergütung gilt ab dem 1. Oktober 2022.


Voraussetzung für die Kostenübernahme des Pflegematerials durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist, dass die Materialien auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind. Die betroffenen Akteure haben rund 35 Pflegematerialgruppen priorisiert und entsprechende Anträge zur Aufnahme in die MiGeL eingereicht. Sämtliche Anträge wurden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geprüft und der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) zur Empfehlung vorgelegt.

Der Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die Änderungen des Anhangs 2 (MiGeL) der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ist am 1. September 2022 erfolgt. Somit kann die Erweiterung der MiGeL um die beantragten Pflegematerialien fristgerecht auf den 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Materialien werden ab diesem Zeitpunkt ausschliesslich durch die OKP vergütet. Bisher erfolgte die Vergütung der Pflegematerialien durch die drei Kostenträger OKP, Versicherte und Kantone. Finanzierungslücken sind nicht zu erwarten.

Die MiGeL wird laufend angepasst. Sollte es zu Lücken kommen, wo keine Anträge eingereicht wurden, ist es jederzeit möglich, weitere Aufnahmen von Pflegematerialien zu beantragen.


Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch



Über Bundesamt für Gesundheit BAG:

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Pflegematerial: Entscheide zu Vergütungen liegen vor - Bundesamt für Gesundheit BAG ---


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