Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule müssen bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Eine erste Anpassung dieser BVG-Renten erfolgt nach drei Jahren. Danach sind die Anpassungen an den Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt und finden in der Regel alle zwei Jahre statt.
Die Berechnung des Anpassungssatzes von 0,3 % für die seit 2018 laufenden Renten basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2018 und September 2021 gemäss Index der Konsumentenpreise (Septemberindex 2018 = 99,1259 und Septemberindex 2021 = 99,4069; Basis Dezember 2010 = 100).
Zudem muss geprüft werden, ob gewisse Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die noch nie angepasst wurden (seit 2008, 2011 und 2012 ausgerichtete Renten) auf den 1. Januar 2022 an die Preisentwicklung angepasst werden müssen. Der Vergleich des Indexes für September 2021 mit dem entsprechenden Index für 2008, 2011 und 2012 zeigt, dass einzig die seit 2012 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten erstmals auf den 1. Januar 2022 an die Preisentwicklung angepasst werden müssen. Der Anpassungssatz beträgt 0,1 %. Die Berechnung basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2012 und September 2021 gemäss Index der Konsumentenpreise (Septemberindex 2012 = 99,2690 und Septemberindex 2021 = 99,4069; Basis Dezember 2010 = 100).
Da im Jahr 2022 die AHV-Renten nicht angepasst werden, gibt es auch keine nachfolgende Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten. Diese Fälle werden im Rahmen der nächsten AHV- Rentenerhöhung geprüft, also frühestens auf den 1. Januar 2023.
Die Renten, für die das BVG keinen periodischen Teuerungsausgleich vorschreibt, werden von den Vorsorgeeinrichtungen ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend angepasst. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung entscheidet jährlich darüber, ob und in welchem Ausmass die Renten angepasst werden (Art. 36 Abs. 2 BVG). Die Vorsorgeeinrichtung erläutert die Beschlüsse in ihrer Jahresrechnung oder in ihrem Jahresbericht.
Medienkontakt:
Bundesamt für Sozialversicherungen
Mathematik, Analysen und Statistik
Bereich Mathematik
Marie-Claude Sommer
Tel. +41 58 462 90 52
marie-claude.sommer@bsv.admin.ch
www.bsv.admin.ch
Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.
Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.
Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Firmenporträt) | |
Artikel 'BSV - Berufliche Vorsorge: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an ...' auf Swiss-Press.com |
Torsten Schwede ab 2025 neuer Präsident des SNF-Forschungsrats
Schweizerischer Nationalfonds SNF, 08.12.2023 CERES MEDIA, 08.12.2023Bundesrat stellt Weichen für die digitale Transformation der Schweiz
Schweizerische Bundeskanzlei, 08.12.2023
11:01 Uhr
Swiss Olympic will Essstörungen im Spitzensport bekämpfen »
10:53 Uhr
Gut getarnte Geldvernichtung: Das Verteidigungsdepartement lässt ... »
22:32 Uhr
Lebensmittel werden immer teurer: Die Inflation sinkt, aber die ... »
13:21 Uhr
Bundesrat stellt Weichen für die digitale Transformation der ... »
Bündnerfleisch?
CHF 5.99 statt 6.75
Lidl Schweiz AG
Coca-Cola Classic
CHF 11.90 statt 23.80
Denner AG
Coca-Cola Zero
CHF 11.90 statt 23.80
Denner AG
Denner Pouletschenkel
CHF 4.90 statt 8.20
Denner AG
Denner Schweinsnierstück
CHF 1.39 statt 1.99
Denner AG
Findus Schlemmerfilet Julienne MSC?
CHF 7.69 statt 10.70
Lidl Schweiz AG
Kommunikation, Internet, Grafiker Grafische Ateliers, Webdesign, Werbung
Hotel, Restaurant, 3 Sterne Superior
Badezimmereinrichtungen, Badezimmerzubehör, Küchenbau, Kücheneinrichtungen
Blumen, Blumengeschäfte, Gartenbau, Gartenpflege, Blumengeschäft, Gärtnerei
Treuhand, Revision, Unternehmens- und Rechtsberatung
Carrosserie, Werkstatt, Service
Webdesign vom Spezialisten, Hard- und Softwarehandel zu top Preisen
Kommunikation, Kreativagentur, Markenauftritte
JUNG der Bäcker, JUNG & JUNG AG
Alle Inserate »Aktueller Jackpot:
Telag AG: EU-Whistleblower-Richtlinie - ...
Farbmusik Vollmond Konzert
Heute hat Geburtstag Christine Goll
Olympus OM SYSTEM WS-882 4GB - Diktiergerät...
Krankenkasse, Krankenversicherung, ...