Die Zahl der Neuansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Damit hat auch der Druck auf das Gesundheitssystem abgenommen. Die epidemiologische Lage bleibt aber unsicher, da sich die neuen Virusvarianten weiter in der Schweiz ausbreiten; ihr Anteil an den Neuansteckungen verdoppelt sich laut der COVID-19 Science Task Force im Moment rund alle 10 bis 14 Tage. Gemäss deren Berechnungen dürfte sich in den nächsten Wochen die Reduktion der Fallzahlen verlangsamen. Auch ein Wiederanstieg der Ansteckungen ist nicht ausgeschlossen. Die Anzahl der geimpften Personen in der Schweiz ist noch zu gering, um die epidemiologische Situation zu beeinflussen.
Öffnungsstrategie: Risikobasiert und schrittweise
Der Bundesrat schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung ab dem 1. März vor. Als erstes sollen Aktivitäten mit geringem Übertragungsrisiko ermöglicht werden. Bei günstiger Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate sollen daraufhin sukzessive weitere Aktivitäten zugelassen werden. Die weiteren Öffnungsschritte folgen im Abstand von jeweils einem Monat, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. Damit bleibt zwischen den Schritten genügend Zeit, um die Entwicklung zu beobachten.
Mit diesem vorsichtigen Vorgehen will der Bundesrat eine schrittweise Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ermöglichen und gleichzeitig eine dritte Erkrankungswelle möglichst vermeiden.
So wird das Risiko beurteilt
Die Öffnungsschritte sollen national einheitlich aufgrund einfacher Prinzipien erfolgen. Ausschlaggebend für eine frühe Öffnung ist zum einen, ob bei einer bestimmten Aktivität eine Maske getragen werden kann und Abstandhalten möglich ist. Zum anderen zählen situationsspezifische Aspekte wie die Anzahl der Personen sowie ob eine Aktivität drinnen oder draussen stattfindet und wie stark man sich dabei bewegt. Der Bundesrat berücksichtigt aber auch, welche Massnahmen aus gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Perspektive besonders belastend sind, etwa für junge Menschen.
Erster Öffnungsschritt: Läden, Museen, Zoos
In einem ersten Öffnungsschritt sollen ab 1. März alle Läden wieder öffnen können. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss beschränkt werden. Die Kapazitätsbegrenzungen gelten auch für Einkaufszentren als Ganzes.
Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder öffnen können. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, Botanische Gärten und Erlebnisparks. An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen. Ebenso können Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen. Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.
Im Freien sollen schliesslich private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein.
Mehr Möglichkeiten für Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche sind die Corona-bedingten Einschränkungen besonders einschneidend. Die psychische Belastung hat in dieser Alterskategorie stark zugenommen. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat möchte die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.
Zweiter Öffnungsschritt vor Ostern
Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen wären zum Beispiel, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies zulässt. Bei seinem Öffnungsentscheid orientiert sich der Bundesrat an Richtwerten: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19- Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen, und die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Diese Richtwerte sind kein Automatismus. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.
Konsultation der Kantone
Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 24. Februar über den ersten Öffnungsschritt und das weitere Vorgehen entscheiden. Alle übrigen Massnahmen, die der Bundesrat am 18. Dezember 2020 und 13. Januar 2021 beschlossen hat, sollen um einen Monat bis Ende März verlängert werden.
Einreiseregeln für Kinder präzisiert
Der Bundesrat hat im Weiteren die seit dem 8. Februar 2021 geltenden Einreisebestimmungen präzisiert und die Verordnung angepasst. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Zudem müssen Personen, die sich aus geschäftlichen Gründen nur kurz in der Schweiz aufhalten, wie zum Beispiel Lastwagenfahrende, kein Einreiseformular ausfüllen. Neben PCR-Tests sind neu auch Antigenschnelltest als Testnachweis für die Einreise zugelassen.
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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.
Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.
Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.
L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.
L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.
The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.
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