Die Entwicklung verschiedener Impfstoffe gegen Covid-19 ist weit fortgeschritten. In der Schweiz laufen die letzten Vorbereitungen, damit mit den ersten Impfungen im Januar gestartet werden könnte. Voraussetzung ist, dass Swissmedic nach Prüfung aller klinischen Daten einen ersten Impfstoff zulassen kann.
Nun haben das BAG und die EKIF die Impfstrategie publiziert. Sie beinhaltet sowohl übergeordnete Impfziele als auch die Definition der Zielgruppen und der spezifischen Impfziele.
Erstes Ziel einer Impfung gegen Covid-19 ist es, besonders gefährdete Personen zu schützen und damit schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren. Damit soll als zweites Ziel die Belastung der Spitäler und Pflegeheime reduziert und das Funktionieren des Gesundheitssystems gewährleistet bleiben. Drittes Ziel ist schliesslich, die negativen Auswirkungen der Pandemie zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Die Covid-19-Impfung ist insbesondere für die folgenden Zielgruppen von Erwachsenen vorgesehen (in absteigender Reihenfolge bei begrenzter Impfstoffverfügbarkeit):
1. Besonders gefährdete Personen (ohne Schwangere)
2. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten
Personen
3. Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen
4. Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (z. B.
Behindertenheime) und deren Personal
5. Alle anderen Erwachsenen, die sich impfen lassen möchten.
Kinder und Jugendliche gehören noch nicht zu Zielgruppen der Impfstrategie, da die entsprechenden Studiendaten für diese Altersgruppe noch nicht vorliegen.
Impfempfehlung abhängig von Wirkung und Verfügbarkeit
Die Impfstrategie bildet die Grundlage für die Impfempfehlungen. Die EKIF wird für jede Zielgruppe Impfempfehlungen aussprechen, sobald alle Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit vorliegen. Je nachdem, wie viele Impfstoffdosen in einer ersten Phase zur Verfügung stehen, muss zwischen den Zielgruppen und innerhalb der Zielgruppen weiter priorisiert werden.
Die Covid-19-Impfung wird für die Bevölkerung gratis sein. Die Kosten für die Impfstoffe, die Impfung und das notwendige Material werden von Bund, Kantonen und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) getragen. Die Impfung ist von Franchise und Selbstbehalt befreit.
Informationen für Bevölkerung und Fachpersonen
Eine Impfpflicht ist seitens Bund nicht vorgesehen. Der Bund setzt auch bei der Covid-19-Impfung auf transparente und verständliche Information. Jede und jeder soll selber entscheiden können, ob sie oder er sich impfen lassen will.
Auf der Coronavirus-Impfen-Webseite publiziert das BAG laufend Informationen, um über die Ziele der Covid-19-Impfung, über die einzelnen Impfstoffe und über den Stand der Arbeiten zu orientieren. Zusätzlich wird das BAG eine breite Bevölkerungskampagne starten.
Zur Unterstützung des Gesundheitspersonals, das Covid-19-Impfungen durchführen wird, erarbeitet das BAG mit Vertretern der Kantone, Ärzteschaft und weiteren Partnern Informationsmaterial und Checklisten.
Enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure
Sobald die Zulassung sowie die Impfempfehlungen vorliegen und die ersten Impfstoffe in der Schweiz eintreffen, soll rasch mit den Covid-19-Impfungen begonnen werden.
Für die Umsetzung der Covid-19-Impfung sind die Kantone zuständig. Die Vorbereitungsarbeiten erfolgen in enger Absprache mit dem BAG, der Armeeapotheke und weiteren Akteuren.
Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline für einreisende Personen +41 58 464 44 88
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.
Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.
Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.
L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.
L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.
The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.
Bundesamt für Gesundheit BAG (Firmenporträt) | |
Artikel 'BAG - Covid-19-Impfstrategie: Besonders gefährdete Personen sollen zuerst geimpf...' auf Swiss-Press.com |
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