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Bundesamt für Gesundheit - Coronavirus: Code der SwissCovid App kann einfacher und rascher ausgestellt werden



Bundesamt für Gesundheit BAG

19.11.2020, Bern - Die Ausstellung von Covidcodes wird stark erleichtert und beschleunigt. Diese Codes können von positiv getesteten Personen in die SwissCovid App eingegeben werden, um andere Nutzer der App über eine mögliche Ansteckung zu informieren. Bisher konnten Covidcodes einzig von den kantonsärztlichen Diensten, sowie behandelnden Ärztinnen und Ärzte generiert werden. Neu können auch Laboratorien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infoline, Testzentren sowie Apotheken solche Codes ausstellen. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 18. November 2020 einer entsprechenden Änderung der Verordnung zugestimmt. Darin wird auch die Grundlage für einen vollautomatisierten Prozess rund um den Covidcode geschaffen. Der Datenschutz ist dabei weiterhin gewährleistet.


Das Unterbrechen der Infektionsketten durch Isolation von positiv getesteten Personen und die Verordnung einer Quarantäne für deren enge Kontakte sind wichtige Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie. Dies geschieht im Rahmen des so genannten Contact Tracings. Mit dem Proximity- Tracing-System (PT-System) der SwissCovid App wird das Contact Tracing unterstützt. App-User mit einem positiven Testresultat, lösen mit der Eingabe des Covidcodes in die App eine anonyme Mitteilung an alle Nutzerinnen und Nutzer aus, die einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt waren. Damit die Covidocdes so schnell wie möglich zu den positiv getesteten Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid App gelangen, erhalten neu weitere Personengruppen Zugriff auf das Codeverwaltungssystem zur Erstellung von Covidcodes. Der Datenschutz geniesst weiterhin höchste Priorität und bleibt gewährleistet.

Ziel der Verordnungsänderung
Mit der Änderung der Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus Sars-CoV-2 werden die Kantonsärztinnen und Kantonsärzte entlastet, indem weitere Personengruppen auf das Codeverwaltungssystem zugelassen sind und auch die maschinelle Codegenerierung möglich wird. Die Änderungen sollen primär dazu beitragen, die Abläufe bei der Vergabe der Covidcodes zu beschleunigen, so das nur wenig Zeit zwischen dem Erhalt des positiven Testergebnisses und der Warnung der anderen Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid App vergeht.

Berechtigungserweiterung zur Covidcode-Generierung
Die Covidcode-Generierung ist gemäss der angepassten Verordnung zusätzlich durch Laboratorien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infoline, Testzentren sowie Apotheken möglich. Weil die Laboratorien am frühesten über das positive Testergebnis Bescheid wissen, kann die Generierung von Covidcodes durch die Laboratorien einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Prozesses und damit zur Steigerung der Wirksamkeit der SwissCovid App leisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Testzentren führen die Tests durch und teilen bei Nutzung von Schnelltests der betroffenen Person das positive Resultat mit. Dabei können sie dieser Person neu einen Covidcode direkt mitgeben. Dasselbe gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Apotheken, die ebenfalls Schnelltests durchführen. Eine weitere Entlastung der kantonsärztlichen Dienste, wird dadurch geschaffen, dass Mitarbeitende der Infoline einen Zugriff auf das Codeverwaltungssystem haben.

Automatisierung des Covidcode-Prozesses
Um die einfachere und vor allem schnellere Generierung der Covidcodes zu gewährleisten, können neu Covidcodes automatisch generiert und an die positiv getesteten Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid App herausgegeben werden. Diese automatisierte Auslösung der Generierung ist grundsätzlich allen Gesundheitseinrichtungen resp. deren Fachpersonen, die Zugriff auf das Codeverwaltungssystem haben, möglich. Um eine maschinelle Generierung von Covidcodes zu ermöglichen, braucht es eine Schnittstelle zwischen dem Codeverwaltungssystem und dem System der jeweiligen Gesundheitseinrichtung.


Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit BAG
Infoline Coronavirus: +41 58 463 00 00
media@bag.admin.ch



Über Bundesamt für Gesundheit BAG:

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.



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