Weltfunkkonferenzen werden alle drei bis vier Jahre durchgeführt. An diesen Konferenzen wird der bestehende technische Rahmen an die Bedürfnisse angepasst, die durch die Entwicklung einer wachsenden Zahl drahtloser Anwendungen entstehen.
Der dort ausgearbeitete völkerrechtliche Vertrag – das Radioreglement – regelt die Nutzung der Satelliten- Orbitalpositionen sowie des Funkfrequenzspektrums, einer begrenzten natürlichen Ressource, die auf rationelle, wirksame und wirtschaftliche Weise verwendet werden muss. Die Umsetzung der WRC- Beschlüsse erfolgt in der Schweiz im Rahmen des Nationalen Frequenzzuweisungsplans, der jedes Jahr dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt wird.
Medienkontakt:
Philippe Horisberger, stellvertretender Direktor
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
+41 58 460 54 11
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nimmt Aufgaben im Bereich der Medien, des Fernmelde- und Postwesens sowie der Informationsgesellschaft in der Schweiz wahr.
Es sorgt für eine stabile und fortschrittliche Kommunikationsinfrastruktur, schafft Grundlagen für einen starken Medienplatz Schweiz und koordiniert die Umsetzung der Strategie "Digitale Schweiz".
Das Amt bereitet die Entscheide des Bundesrates, des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor. Auch auf internationaler Ebene ist das BAKOM tätig.
Bundesamt für Kommunikation BAKOM (Firmenporträt) | |
Artikel 'Weltfunkkonferenz: Das BAKOM vertritt die Interessen der Schweiz...' auf Swiss-Press.com |
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