Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den «Telefonterror» aus dem In- und Ausland einzudämmen. Nun ist der Ständerat gefordert, ebenfalls im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden.
Solange eine gesetzliche Regelung der Vergütung von Vermittlertätigkeiten in der Grundversicherung und in der Zusatzversicherung fehlt, werden die lästigen Telefonanrufe weitergehen.
Deshalb ist richtig und wichtig, dass der Nationalrat nun entschieden hat, die finanziellen Entschädigungen der Vermittler auch in den Krankenzusatzversicherungen zu limitieren.
Den Verursachern des Telefonterrors ist es nämlich egal, ob sie aus der Grund- oder aus der Krankenzusatzversicherung bezahlt werden. Die Deckelung der Provisionen in beiden Bereichen macht deshalb Sinn.
Qualitätsvorgaben und Eindämmung unerwünschter Telefonanrufe
Die von den Krankenversicherern erarbeitete Branchenlösung sieht für alle Versicherer geltende Qualitätsstandards für die Vermittler und Makler vor. Telefonanrufe zur Kundenwerbung ohne vorherige Zustimmung der angerufenen Person sollen nicht mehr erlaubt sein.
Die Provisionen für Vermittler und Makler sollen sowohl im Bereich der Grund- als auch für Zusatzversicherungen begrenzt werden. Die Krankenversicherer schlagen weiter hohe Bussen vor, die von vornherein Verstösse verhindern sollen.
santésuisse und seine angeschlossenen Krankenversicherer nehmen den Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis.
Medienkontakt:
Matthias Müller
Telefon: 032 625 42 57
matthias.mueller@santesuisse.ch
santésuisse ist die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung.
santésuisse setzt sich für ein freiheitliches, soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.
Zur santésuisse-Gruppe gehören santésuisse, die beiden Tochtergesellschaften tarifsuisse ag und SASIS AG sowie der Schweizerische Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK).
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