Nach dem Ständerat unterstützt auch die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK-NR) eine gesetzliche Regelung, um die von den Krankenversicherern erarbeitete Branchenlösung für die Kundenwerbung im gesamten Krankenversicherungsbereich allgemeinverbindlich zu erklären. Die nationalrätliche Kommission geht allerdings weiter als der ständerätliche Vorschlag und will auch die Provisionen in der Krankenzusatzversicherung begrenzen.
Qualitätsvorgaben und Eindämmung unerwünschter Telefonanrufe
Die von den Krankenversicherern erarbeitete Branchenlösung sieht für alle Versicherer geltende Qualitätsstandards für die Vermittler und Makler vor. Telefonanrufe zur Kundenwerbung ohne vorherige Zustimmung der angerufenen Person sollen nicht mehr erlaubt sein. Die Provisionen für Vermittler und Makler sollen sowohl im Bereich der Grund- als auch für Zusatzversicherungen begrenzt werden. Die Krankenversicherer schlugen weiter hohe Bussen vor, die von vornherein Verstösse verhindern sollen. santésuisse und seine angeschlossenen Krankenversicherer nehmen den Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis.
Medienkontakt:
Matthias Müller
Telefon: 032 625 42 57
matthias.mueller@santesuisse.ch
santésuisse ist die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung.
santésuisse setzt sich im Interesse der Versicherten und sämtlicher Mitglieder, unabhängig von ihrer Grösse und Organisation, für ein freiheitliches Gesundheitssystem ein, mit dem Ziel, den Versicherten über Leistungswettbewerb die Wahlfrei-heit, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis zu garantieren. santésuisse ist bereit, dafür Kooperationen einzugehen.
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Artikel 'santésuisse: Wirksamere Massnahmen gegen unerwünschte Telefonanrufe sind zu begr...' auf Swiss-Press.com |
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