Nach intensiven bilateralen Gesprächen haben sich die Behörden der Schweiz und Frankreichs auf ein Abkommen über die Krankenversicherung der Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich geeinigt.
Das von Marisol Touraine und Alain Berset unterzeichnete Abkommen entspricht den Rechtsvorschriften des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
Das Abkommen ermöglicht es den in Frankreich wohnhaften Personen, die der Schweizer Krankenversicherungspflicht unterstehen und die in Frankreich für den Krankheitsfall gedeckt sind, ohne formell von der Schweizer Krankenversicherungspflicht befreit zu sein, zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 30. September 2017 nach einem klaren Verfahren einen Antrag auf die formelle Befreiung einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist unterstehen diese Personen ausschliesslich dem Schweizer Krankenversicherungssystem.
Personen, die gleichzeitig in beiden Ländern versichert sind und nicht von der Schweizer Krankenversicherungspflicht befreit werden wollen, werden auf ihren Antrag hin von der französischen Krankenkasse unter Vorweisung eines Formulars E 106 oder einer Bescheinigung S 1 des Schweizer Krankenversicherers bei ihrer Caisse primaire d'assurance maladie française gestrichen.
Das Abkommen ermöglicht auch die Verbesserung des Verfahrens. Die Ausstellung einer formellen Befreiung durch die kantonalen Behörden der Schweiz mittels eines einzigen Formulars und der Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Frankreich werden die korrekte Umsetzung der Vertragstexte erleichtern.
Mit diesem französisch-schweizerische Abkommen wird die Bedeutung einer engen Koordinierung der Sozialversicherungen in grenzüberschreitenden Belangen bekräftigt. Die Ministerin und der Minister wollen diese bilaterale Dynamik nutzen, um im Herbst bei einem Treffen den Dialog in Fragen der Gesundheit und der sozialen Sicherheit weiterzuführen.
Medienkontakt:
Bundesamt für Sozialversicherungen
Kommunikation
Tel. 058 462 77 11
kommunikation@bsv.admin.ch
Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.
Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.
Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Firmenporträt) | |
Artikel 'Unterzeichnung eines französis...'auf Swiss-Press.com | |
Weitere Nachrichten der Branche |
BAG: Der Bundesrat nimmt Analyse der aktuellen epidemiologischen Lage vor
Bundesamt für Gesundheit BAG, 21.01.2021 Lidl Schweiz AG, 21.01.2021Hochbetrieb beim TCS wegen Wintereinbruch - Rund 25% mehr Einsätze für Patrouilleure
Touring Club Schweiz (TCS), 21.01.2021
19:32 Uhr
Banking - Was taugen die App-Angebote der Banken? »
19:12 Uhr
Ex-US-Präsident: Nun droht Trump eine Finanzmisere »
19:01 Uhr
Bund will Datenmanagement für Landwirte vereinfachen »
18:31 Uhr
KOMMENTAR - Der Abgang von Spuhler bei Autoneum ist positiv zu ... »
17:41 Uhr
Eine abschreckende Wirkung wird der Fall «Julius Bär» kaum haben »
Coop Naturafarm Pouletschenkel, Schweiz, in Selbstbedienung, 4 Stück, per kg
CHF 9.75 statt 19.50
Coop-Gruppe Genossenschaft
Denner Schweinskotelett
CHF 7.95 statt 16.00
Denner AG
1291 Bier
CHF 13.95 statt 27.95
Denner AG
Berghoff Messerblock, aus Holz mit 12 Edelstahlmessern, Geflügelschere und Wetzstahl, 15-teilig
CHF 99.90 statt 199.80
Coop-Gruppe Genossenschaft
Coop Branches Classic, Fairtrade Max Havelaar, 70 x 22,75 g, Multipack
CHF 13.95 statt 29.40
Coop-Gruppe Genossenschaft
Coop Chorizo pikant, geschnitten, in Selbstbedienung, 2 x ca. 180 g, per 100 g
CHF 1.90 statt 3.80
Coop-Gruppe Genossenschaft
Chin Min Sportbalsam
Chin Min Sportbalsam
2-Tage-Partnermassagekurs das spezielle Weekend
Weekend Partner-Massagekurs
2-Tages Partner-Massagekurs das Spezielle Geschenk
Weinkisten (Gratis Versand ab 37.-)
Beratungsdienstleistungen
Bademode, Dessous, Care Artikel, Loungewear für Sie und Ihn
Personenversicherung, Haftpflichtversicherung, Cyberversicherungen
Alle Inserate »Aktueller Jackpot: CHF 1'156'964
Hochbetrieb beim TCS wegen ...
EBL Academy - virtuelle Fachreferate zu ...
Coop Naturafarm Pouletschenkel, ...
Digitec: Sony Playstation 5...
Migros Fitnessanlagen, Wellnessanlagen, ...