Nach intensiven bilateralen Gesprächen haben sich die Behörden der Schweiz und Frankreichs auf ein Abkommen über die Krankenversicherung der Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich geeinigt.
Das von Marisol Touraine und Alain Berset unterzeichnete Abkommen entspricht den Rechtsvorschriften des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
Das Abkommen ermöglicht es den in Frankreich wohnhaften Personen, die der Schweizer Krankenversicherungspflicht unterstehen und die in Frankreich für den Krankheitsfall gedeckt sind, ohne formell von der Schweizer Krankenversicherungspflicht befreit zu sein, zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 30. September 2017 nach einem klaren Verfahren einen Antrag auf die formelle Befreiung einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist unterstehen diese Personen ausschliesslich dem Schweizer Krankenversicherungssystem.
Personen, die gleichzeitig in beiden Ländern versichert sind und nicht von der Schweizer Krankenversicherungspflicht befreit werden wollen, werden auf ihren Antrag hin von der französischen Krankenkasse unter Vorweisung eines Formulars E 106 oder einer Bescheinigung S 1 des Schweizer Krankenversicherers bei ihrer Caisse primaire d'assurance maladie française gestrichen.
Das Abkommen ermöglicht auch die Verbesserung des Verfahrens. Die Ausstellung einer formellen Befreiung durch die kantonalen Behörden der Schweiz mittels eines einzigen Formulars und der Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Frankreich werden die korrekte Umsetzung der Vertragstexte erleichtern.
Mit diesem französisch-schweizerische Abkommen wird die Bedeutung einer engen Koordinierung der Sozialversicherungen in grenzüberschreitenden Belangen bekräftigt. Die Ministerin und der Minister wollen diese bilaterale Dynamik nutzen, um im Herbst bei einem Treffen den Dialog in Fragen der Gesundheit und der sozialen Sicherheit weiterzuführen.
Medienkontakt:
Bundesamt für Sozialversicherungen
Kommunikation
Tel. 058 462 77 11
kommunikation@bsv.admin.ch
Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.
Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.
Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Firmenporträt) | |
Artikel 'Unterzeichnung eines französisch-schweizerischen Abkommens...' auf Swiss-Press.com |
Sanitas verstärkt die Geschäftsleitung
Sanitas, 28.03.2024EuroAirport: Sommerflugplan 2024 mit vielfältiger Auswahl
EuroAirport - Flughafen Basel Mulhouse, 28.03.2024time2learn und SEPHIR bündeln ihre Kräfte
Swiss Learning Hub AG, 28.03.2024
21:32 Uhr
Pächter des Hotel Löwen warnt Einbrecher vor «kräftigen Oberarmen» »
20:12 Uhr
Künftige Strommangellagen: Axpo will Gaskraftwerk in Muttenz bauen »
19:52 Uhr
CVP-Die Mitte greift nach der Mehrheit in der Regierung »
17:51 Uhr
Günstig, expansiv und kaum eigene Busse: Damit ist Flixbus zum ... »
16:51 Uhr
Digitalisierte Industrie - neuster Stand »
Braun Series 5 51-B1200s Rasierer
CHF -
Migros-Genossenschafts-Bund
Coca-Cola Classic
CHF 7.75 statt 14.10
Denner AG
Crosswave Fahrrad-Reiniger Reinigungsmittel
CHF 9.50 statt 11.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Elfbar Elfa Pro Kit
CHF 7.90 statt 12.90
Denner AG
Halba Branches classic 50x23g
CHF 9.95 statt 22.00
Coop-Gruppe Genossenschaft
Johnson’s Baby Shampoo
CHF 6.95 statt 10.50
Denner AG
Job's, Coaching, Karriere Coaching
Webdesign, Technologiepraxis, E-Commerce
Coiffeur, Hair-Stylist, Shooting, Shows
Produkt Design, Hosting Support, Agile Entwicklung, Strategie Scoping
Rénovation de baignoires et tubs de douche
IT-Dienstleister, Evernex IT Services Switzerland AG
Tierprodukte
Advokatur Büro, Rechtsanwalt
Verein, jüdische Gemeinde, jüdische Tradition
Alle Inserate »Aktueller Jackpot: