Die Planwirtschaft von heute ist die Fehlplanung von morgen: Das gilt ganz besonders für die bundesrätliche Vorlage zur Steuerung des ambulanten Bereichs, die weit über die bisherige Regelung nach Art. 55a KVG hinausgeht: Sie will künftig die umfassende staatliche Steuerung des gesamten ambulanten Leistungsbereichs durch die Kantone zulassen. Die Kantone sollen über die Berufszulassung aller ambulanten Leistungserbringer wie Apotheker, Physiotherapeuten oder Spitex-Personen usw. bestimmen können.
Steilpass für Fehlplanung und Diskriminierung
Damit würden die wettbewerblichen und kosteneffizienten Lösungen noch mehr eingeschränkt statt gefördert. Vor allem junge Ärzte würden systematisch benachteiligt. Die Qualität würde an Versorgungszahlen gemessen statt an der Güte einer medizinischen Massnahme. Ausserdem stehen die öffentlichen Spitäler eines Kantons im Wettbewerb mit den niedergelassenen Ärzten oder auch mit den privaten Spitälern. Die beträchtlichen Interessenkonflikte würden nochmals verschärft. Schon heute eignen sich die Kantone nicht als Schiedsrichter, um über die Berechtigung zu entscheiden, in der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen zu dürfen. Über diese Berechtigung sollen nicht die Kantone mit Quotenkriterien entscheiden, sondern Qualität und Markt. Die Berufszulassung und die Abrechnungsberechtigung zu Lasten der Krankenversicherung müssen deshalb konsequent auseinander gehalten werden.
Aktueller Zulassungsstopp wäre zweitschlechteste Lösung
Ein Festhalten am bisherigen Zulassungsstopp, dessen Befristung jetzt aufgehoben werden soll, ist keine nachhaltige Lösung. Auch der aktuelle Zulassungsstopp führt zur Diskriminierung des ärztlichen Nachwuchses und schafft de facto ein privates Kartell der bisherigen Ärzte. Auch bei den bisherigen Varianten des Zulassungsstopps herrschte ein Wettrüsten bei den Spitalambulatorien. Spitalambulatorien sind seit über 10 Jahren der mit Abstand grösste Kostentreiber in der Krankenversicherung. Kommt hinzu, dass die Ärzte, die wegen Zulassungsstopps keine eigene Praxis eröffnen dürfen, in den meisten Fällen in Spitalambulatorien der Kantone arbeiten – und dort zu einem noch höheren Tarif abrechnen als in freier Praxis! Etliche Kantone, die sich auch dieser Tage über höhere Krankenkassenprämien beklagen, verantworten diese Entwicklung zu Lasten der Prämienzahler mit.
Heilmittelgesetz: Rabatte und Anreize erhalten
Die Erhaltung der Medikamentenrabatte ist ein wichtiges Mittel, um in der Krankenversicherung Kosten zu sparen. Allerdings werden Rabatte nur erzielt, wenn konkrete Anreize bestehen. Die Vergünstigungen sollen deshalb teilweise den Leistungserbringern oder Institutionen zukommen, welche sie erfolgreich aushandeln. Sie können dann beispielsweise für zusätzliche Qualitätsmassnahmen eingesetzt werden. Diese sollen immer transparent ausgewiesen werden. Der kostendämpfende Beitrag kommt letztlich den Prämienzahlerinnen und -zahlern zugute.
Marktexklusivität für bestimmte Medikamente ablehnen
Eine Einführung der Marktexklusivität für Medikamente beispielsweise zur Therapie seltener Krankheiten ist abzulehnen. Sie verhindert Innovationen für neuere bessere Medikamente. Durch die Marktexklusivität wird auf entsprechenden Gebieten ein 10jähriger Forschungsstopp provoziert. Lediglich die Firma mit der Monopolstellung profitiert davon und kann ihren Gewinn maximieren. Die Patienten werden schlechter gestellt und alternative Behandlungen werden nicht zugelassen. santésuisse begrüsst deshalb den wegweisenden Entscheid der zu ständigen Ständeratskommission vom 1. September 2015, solche Marktmonopole abzulehnen.
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santésuisse (Firmenporträt) | |
Artikel 'santésuisse: Mehr Markt, damit unsere Krankenversicherung bezahlbar bleibt...' auf Swiss-Press.com |
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