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Prämienkorrektur: Zuschläge für das Jahr 2016



Bundesamt für Gesundheit BAG

25.08.2015, Zwischen 1996 und 2013 wurden in einigen Kantonen im Verhältnis zu den Leistungen zu hohe, in anderen Kantonen zu tiefe Krankenkassenprämien bezahlt. Dieses Ungleichgewicht wird zwischen 2015 und 2017 teilweise ausgeglichen. Deshalb müssen die Versicherten in elf Kantonen 2016 erneut einen Prämienzuschlag bezahlen; dieser beträgt maximal 48 Franken. Welche Beträge die Versicherten in den Kantonen erhalten, in denen zu hohe Prämien bezahlt wurden, wird voraussichtlich im Februar 2016 bekannt sein.


Im Jahr 2016 betragen die Prämienzuschläge für die die Versicherten in den Kantonen BE, UR, OW, NW, GL, SO, BL, SH, AR und JU 48 Franken, im Kanton LU sind es 18 Franken. Aus diesen Zuschlägen resultiert insgesamt eine Summe von rund 100 Millionen Franken.

Der Prämienzuschlag übersteigt den jährlich an die Bevölkerung rückverteilten Ertrag der Lenkungsabgaben (CO2, VOC) nicht. Dieser beträgt für das Jahr 2016 Fr. 62.40. Der Zuschlag zur Krankenkassenprämie wird in der Prämienabrechnung klar ausgewiesen.

Mit den Prämienzuschlägen werden die Beträge mitfinanziert, welche die Versicherten mit Wohnsitz in Kantonen, in denen in der Vergangenheit zu hohe Prämien bezahlt wurden, zurück erhalten. Die Höhe der Prämienabschläge und Rückerstattungen für nächstes Jahr werden erst im Februar 2016 publiziert, da die als Berechnungsgrundlage dienende Anzahl der Versicherten erst zu diesem Zeitpunkt bekannt sein wird.

Der Prämienzuschlag wird auch bei Versicherten erhoben, wenn sie nicht die ganze Prämie selbst bezahlen (z. B. Prämienverbilligung).

Die Prämienkorrektur im Detail
Zwischen 1996 und 2013 sind in den Kantonen Ungleichgewichte zwischen den Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) und den Kosten für die medizinischen Leistungen entstanden. In gewissen Kantonen war das Verhältnis der Prämien zu den Kosten tiefer als in anderen Kantonen. Im März 2014 hat das Parlament einen Teilausgleich dieser Ungleichgewichte im Umfang von insgesamt 800 Millionen Franken beschlossen. Dieser Betrag wird zu je einem Drittel vom Bund, den Krankenkassen und den Versicherten jener Kantone finanziert, in denen zu tiefe Prämien bezahlt wurden.

Der Anteil des Bundes von 266 Millionen Franken wird über drei Jahre zu gleichen Tranchen ausbezahlt. Die Krankenkassen bezahlen ihren Anteil Ende 2016. Sie finanzieren ihren Beitrag mit einem Einmalzuschlag auf die Prämien der Versicherten. Wenn ihre Reserven übermässig sind, kann der Betrag auch den Reserven entnommen werden.

Die Versicherten jener Kantone, die zu tiefe Prämien bezahlt haben, bezahlen ihren Anteil am Prämienausgleich mit einem Prämienzuschlag während höchstens drei Jahren. Der Prämienzuschlag kann je nach Kanton unterschiedlich sein, wird aber den jährlich an die Bevölkerung rückverteilten Ertrag der Lenkungsabgaben nicht übersteigen. Der Zuschlag wird vom Bundesamt für Gesundheit jedes Jahr festgelegt. Die Krankenkassen weisen diesen Zuschlag auf der ordentlichen Prämienrechnung klar aus. 2017 wird kein Prämienzuschlag mehr erhoben, da mit den Prämienzuschlägen der Jahre 2015 und 2016 der von den Versicherten zu leistende Beitrag von maximal 266 Millionen Franken erreicht ist.


Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit Kommunikation Tel. 031 322 95 05 media@bag.admin.ch



Über Bundesamt für Gesundheit BAG:

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Prämienkorrektur: Zuschläge für das Jahr 2016 ---


Weitere Informationen und Links:
 Bundesamt für Gesundheit BAG (Firmenporträt)

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